China Visum Antrag
Ihr Antrag auf die Erteilung eines China-Visums muss bei einem chinesischen Generalkonsulat oder der chinesischen Botschaft in Berlin persönlich abgegeben werden. Postalisch eingehende Visa-Anträge werden von der Botschaft nicht entgegen genommen. Möglich ist aber auch die Antragsabgabe durch einen von Ihnen beauftragten Visumdienst (Visaservice-Agentur). Sie müssen für Ihren Visumsantrag stets den Reisezweck angeben. Für China gibt es die folgenden Visa-Kategorien:
- Touristenvisum (L-Visum)
- Geschäftsvisum(Business-Visum) (F-Visum)
- Besuchervisum (F-Visum)
- Arbeitsvisum (Z-Visum)
- Studentenvisum (X-Visum)
- Journalistenvisum (J-Visum)
Für eine Kurzreise nach China aus privaten Gründen (touristische Rundreise oder Besuch von Freunden/Angehörigen bis maximal 60 Tage) empfiehlt sich die Beantragung eines Touristenvisums. Deutsche Staatsbürger müssen hierfür lediglich das Antragsformular ausfüllen. Die Vorlage einer Einladung ist nicht erforderlich.
Für eine Geschäftsreise (insbesondere für die Teilnahme an einer Messe- oder sonstigen Promotionveranstaltung) müssen Sie ein Geschäftsvisum (Business-Visum) beantragen. Hierfür müssen Sie die Einladung Ihres Geschäftspartners in China vorlegen, wobei es sich auch um eine in China registrierte deutsche Firma handeln kann. Das Geschäftsvisum (Business-Visum) wird maximal für 60 Tage (in begegründeten Ausnahmefällen für 90 Tage) ausgestellt.
Ein Besuchervisum (F-Visum) benötigen Sie, wenn Sie in China ein Praktikum, ein Seminar, eine Schulung oder einen Workshop besuchen. Hierfür müssen Sie die Einladung des Veranstalters vorlegen. Eine Verlängerung bis zu maximal einem Jahr ist möglich, wenn das Fortbestehen der Voraussetzungen gegenüber der Meldebehörde nachgewiesen wird.
Falls Sie in China einer Berufstätigkeit nachgehen, benögiten Sie ein Arbeitsvisum (Z-Visum). Dies gilt unabhängig davon, ob es sich bei Ihrem Arbeitgeber um eine chinesische, eine deutsche, oder eine sonstige ausländische Firma handelt. Ihrem Visumsantrag müssen Sie eine Arbeitserlaubnis und eine Einladung der Provinzregierung beifügen. Diese Unterlagen werden von dem einstellenden Unternehmen in China beschafft.
Für ein Studentenvisum müssen Sie die Zulassung zu einem Studiengang an einer chinesischen Universität vorlegen. Der Studienaufenthalt in China muss mehr als sechs Monate dauern. Falls Sie nur einen Sprachkurs von weniger als sechs Monaten besuchen möchten, dann ist ein Besuchervisum zu beantragen.
Journalisten, die in China arbeiten möchten, müssen eine Bescheinigung ihres Chefredakteurs vorlegen, die den Zeitraum und das zu bearbeitende Thema beinhaltet. Auch eine Einladung aus China ist vorzulegen, die in der Regel von dem zuständigen Korrespondentenbüro ausgestellt wird.
China Visum beantragen
Anträge auf Ausstellung eines Chinavisums werden von den Konsulaten in Berlin, Hamburg, Frankfurt und München entgegen genommen. Der frühest mögliche Bearbeitungstermin liegt 50 Tage vor der Abreise. Die normale Bearbeitungszeit beträgt vier Werktage. Expressbearbeitung innerhalb von zwei Tagen (bzw. Sofortbearbeitung am selben Tag) ist nur in der Visastelle der Chinesischen Botschaft in Berlin möglich.
Der Visumantrag muss von Ihnen persönlich oder durch einen von Ihnen beauftragten Visumdienst beim chinesischen Konsulat/Botschaft abgegeben werden. Postalisch eingehende Visaanträge werden nicht angenommen.
China Visum Antragsformular
Seit 1. Juni 2011 hat gibt es ein neues Antragsformular. Das alte Antragsformular wird nicht mehr akzeptiert. Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen: V.2011.A und V.2011.B. Das erste Formular (V.2011.A) muss von allen Antragstellern ausgefüllt werden, zweite Formular (V.2011.B) betrifft nur Antragsteller, die ein Arbeits- oder Studienvisum benötigen, sowie sämtliche Antragsteller, die offiziell in Deutschland wohnen, aber nicht über die deutsche Staatsangehörigkeit verfügen.
China Visum Kosten
Für ein Tourstenvisum, das drei Monate lang gültig ist und zu einer einmaligen Einreise nach China berechtigt, werden von der Botschaft € 30,- Bearbeitungsgebühren verlangt. Zuschläge werden fällig für zweimalige Einreise (€ 45,-) oder Mehrfacheinreise (€ 90,-). Zuschläge werden außerdem für eine beschleunigte Bearbeitung verlangt: eine Express-Bearbeitung (innerhalb von zwei Werktagen) kostet € 20,- zusätzlich, eine Sofortbearbeitung (am selben Werktag) € 30,-.