Das Besuchervisum ist dem Geschäftsvisum sehr änlich. Es wird für die Teilnahme an Veranstaltungen im künstlerischen, wissenschaftlichen oder sportlichen Bereich ausgestellt (z.B. Praktika, Sprachkurse Schulungen, Konferenzbesuche, Ausstellungen, Wettbewerbe). Voraussetzung für die Ausstellung eines Besuchervisums ist die Einladung des Veranstalters in China. Besuchervisa werden bis zu einer Dauer von 90 Tagen ausgestellt und berechtigen – je nach Antrag – zur ein- oder zweimaligen Einreise nach China.

Das Besuchervisum (F-Visum) kann in China meist problemlos bis auf maximal ein Jahr verlängert werden wenn Sie die Fortdauer Ihrer Beschäftigung nachweisen.

Wie bei jedem Visumsantrag sind außerdem vorzulegen:
- Ihr Reisepass (Restgültigkeit 6 Monate, mindestens eine freie Seite für das Visum)
- und ein farbiges Passbild vor hellem Hintergrund (Standardformat, ohne Rand).

Sofern Ihr Aufenthalt länger als sechs Monate dauern soll, ist außerdem eine HIV-negativ-Bescheinigung erforderlich, die in der Regel vom Hausarzt ausgestellt wird. Ein Gesundheitszeugnis wird nicht verlangt.